Fon: 0431 - 988 5460 Kontakt & Bestellung

Berufsordnung für staatlich anerkannte Pflegeberufe

Diese Berufsordnung regelt die allgemeinen und speziellen Berufsaufgaben der
staatlich anerkannten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, der staatlich
anerkannten Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger sowie der staatlich
anerkannten Altenpflegerinnen und -pfleger (professionell Pflegende), die im Land Bremen
dauerhaft oder vorübergehend ihren Beruf ausüben.

Einen großen Stellenwert in der Berufsordnung haben neben der Beschreibung von Berufsbild und Berufsaufgaben die Verpflichtungen zur Kompetenzerhaltung und Qualitätssicherung.

Die Pflegefachkräfte im stationären und ambulanten Bereichen müssen sich täglich hohen Anforderungen an ihr pflegerisches Wissen und Können stellen, um Patientinnen und Patienten stets kompetent zu unterstützen, zu beraten und zu pflegen.

Seit Inkrafttreten der Berufsordnung am 11. November 2019 sind die Pflegefachkräfte in Bremen gefordert, neben dem Studium der Fachliteratur an internen Qualifizierungsmaßnahmen, externen Fortbildungsveranstaltungen bei anerkannten Fort- und Weiterbildungsträgern, an Qualitätssicherungsmaßnahmen, fachlichen Hospitationen und Auditverfahren teilzunehmen.

Berufsordnung für staatlich anerkannte Pflegeberufe Bremen 

Zurück